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   VGH Bayern, 10.08.2012 - 13a ZB 12.30177   

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VGH Bayern, 10.08.2012 - 13a ZB 12.30177 (https://dejure.org/2012,27520)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.08.2012 - 13a ZB 12.30177 (https://dejure.org/2012,27520)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. August 2012 - 13a ZB 12.30177 (https://dejure.org/2012,27520)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Asylrecht Afghanistan; Gefahrendichte in der Ostregion (Nangarhar)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2012 - 13a ZB 12.30177
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist - auch wenn das Verwaltungsgericht den Vorgaben nicht nachgekommen ist - grundsätzlich geklärt (BVerwG vom 24.6.2008 BVerwGE 131, 198 = NVwZ 2008, 1241; vom 14.7.2009 BVerwGE 134, 188 = NVwZ 2010, 196; vom 27.4.2010 BVerwGE 136, 360 = NVwZ 2011, 56; vom 17.11.2011 NVwZ 2012, 454), dass zur Ermittlung der Gefahrendichte im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG eine jedenfalls annäherungsweise quantitative Ermittlung der Gesamtzahl der in dem betreffenden Gebiet lebenden Zivilpersonen einerseits und der Akte willkürlicher Gewalt andererseits, die von den Konfliktparteien gegen Leib und Leben von Zivilpersonen in diesem Gebiet verübt werden, sowie eine wertende Gesamtbetrachtung mit Blick auf die Zahl der Opfer und die Schwere der Schädigungen (Todesfälle und Verletzungen) bei der Zivilbevölkerung erforderlich ist (BVerwG vom 27.4.2010 a.a.O.; vom 14.7.2010 NVwZ 2011, 55).

    Hinsichtlich des geografischen Umfangs der Gefahrendichte ist auf die jeweilige Herkunftsregion abzustellen, in die ein Kläger typischerweise zurückkehren wird (BVerwG vom 14.7.2009 a.a.O. RdNr. 17; vom 27.4.2010 a.a.O. RdNr. 33; vom 17.11.2011 a.a.O. RdNr. 16).

    Der Kläger trägt insoweit vor, das Verwaltungsgericht habe entgegen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 2010 (BVerwGE 136, 360 = NVwZ 2011) das Vorliegen einer ernsthaften, individuellen Gefahr verneint, ohne ausreichende Feststellungen zur Gefahrendichte anhand der Gesamtzahl der im betreffenden Gebiet lebenden Zivilpersonen einerseits und der Akte willkürlicher Gewalt andererseits vorzunehmen.

    Das Verwaltungsgericht stützt sich auf die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 17. Februar 2009 (Az. C-465/07 InfAuslR 2009, 138), die der vom Kläger genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 2010 (a.a.O.) zugrunde liegt.

  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2012 - 13a ZB 12.30177
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist - auch wenn das Verwaltungsgericht den Vorgaben nicht nachgekommen ist - grundsätzlich geklärt (BVerwG vom 24.6.2008 BVerwGE 131, 198 = NVwZ 2008, 1241; vom 14.7.2009 BVerwGE 134, 188 = NVwZ 2010, 196; vom 27.4.2010 BVerwGE 136, 360 = NVwZ 2011, 56; vom 17.11.2011 NVwZ 2012, 454), dass zur Ermittlung der Gefahrendichte im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG eine jedenfalls annäherungsweise quantitative Ermittlung der Gesamtzahl der in dem betreffenden Gebiet lebenden Zivilpersonen einerseits und der Akte willkürlicher Gewalt andererseits, die von den Konfliktparteien gegen Leib und Leben von Zivilpersonen in diesem Gebiet verübt werden, sowie eine wertende Gesamtbetrachtung mit Blick auf die Zahl der Opfer und die Schwere der Schädigungen (Todesfälle und Verletzungen) bei der Zivilbevölkerung erforderlich ist (BVerwG vom 27.4.2010 a.a.O.; vom 14.7.2010 NVwZ 2011, 55).

    Hinsichtlich des geografischen Umfangs der Gefahrendichte ist auf die jeweilige Herkunftsregion abzustellen, in die ein Kläger typischerweise zurückkehren wird (BVerwG vom 14.7.2009 a.a.O. RdNr. 17; vom 27.4.2010 a.a.O. RdNr. 33; vom 17.11.2011 a.a.O. RdNr. 16).

  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2012 - 13a ZB 12.30177
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist - auch wenn das Verwaltungsgericht den Vorgaben nicht nachgekommen ist - grundsätzlich geklärt (BVerwG vom 24.6.2008 BVerwGE 131, 198 = NVwZ 2008, 1241; vom 14.7.2009 BVerwGE 134, 188 = NVwZ 2010, 196; vom 27.4.2010 BVerwGE 136, 360 = NVwZ 2011, 56; vom 17.11.2011 NVwZ 2012, 454), dass zur Ermittlung der Gefahrendichte im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG eine jedenfalls annäherungsweise quantitative Ermittlung der Gesamtzahl der in dem betreffenden Gebiet lebenden Zivilpersonen einerseits und der Akte willkürlicher Gewalt andererseits, die von den Konfliktparteien gegen Leib und Leben von Zivilpersonen in diesem Gebiet verübt werden, sowie eine wertende Gesamtbetrachtung mit Blick auf die Zahl der Opfer und die Schwere der Schädigungen (Todesfälle und Verletzungen) bei der Zivilbevölkerung erforderlich ist (BVerwG vom 27.4.2010 a.a.O.; vom 14.7.2010 NVwZ 2011, 55).

    Hinsichtlich des geografischen Umfangs der Gefahrendichte ist auf die jeweilige Herkunftsregion abzustellen, in die ein Kläger typischerweise zurückkehren wird (BVerwG vom 14.7.2009 a.a.O. RdNr. 17; vom 27.4.2010 a.a.O. RdNr. 33; vom 17.11.2011 a.a.O. RdNr. 16).

  • BVerwG, 10.07.1995 - 9 B 18.95

    Asylbegehren von Sri Lanka-Tamilen - Hinreichende Sicherheit vor politischer

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2012 - 13a ZB 12.30177
    Ein Anwendungsfehler ist indessen keine Divergenz (BVerwG vom 10.7.1995 NVwZ-RR 1997, 191; vom 13.7.1989 NVwZ 1989, 1169).
  • BVerwG, 13.07.1989 - 7 B 188.88

    Atomgesetz - Genehmigungsbehörde - Risikoermittlung - Teilgenehmigung -

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2012 - 13a ZB 12.30177
    Ein Anwendungsfehler ist indessen keine Divergenz (BVerwG vom 10.7.1995 NVwZ-RR 1997, 191; vom 13.7.1989 NVwZ 1989, 1169).
  • VGH Bayern, 20.01.2012 - 13a B 11.30394

    Asyl Afghanistan; Gefahrendichte Ostregion - Provinz Nangarhar; Glaubhaftigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2012 - 13a ZB 12.30177
    Dass afghanische Staatsangehörige bei einer Rückkehr in die Ostregion, zu der die Provinz Nangarhar gehört, nach derzeitiger Sicherheitslage im Allgemeinen keiner erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG ausgesetzt sind, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden (BayVGH vom 20.1.2012 Az. 13a B 11.30394 ).
  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2012 - 13a ZB 12.30177
    Das Verwaltungsgericht stützt sich auf die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 17. Februar 2009 (Az. C-465/07 InfAuslR 2009, 138), die der vom Kläger genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 2010 (a.a.O.) zugrunde liegt.
  • BVerwG, 14.07.2010 - 10 B 7.10

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß, interner Schutz; Prognose;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2012 - 13a ZB 12.30177
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist - auch wenn das Verwaltungsgericht den Vorgaben nicht nachgekommen ist - grundsätzlich geklärt (BVerwG vom 24.6.2008 BVerwGE 131, 198 = NVwZ 2008, 1241; vom 14.7.2009 BVerwGE 134, 188 = NVwZ 2010, 196; vom 27.4.2010 BVerwGE 136, 360 = NVwZ 2011, 56; vom 17.11.2011 NVwZ 2012, 454), dass zur Ermittlung der Gefahrendichte im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG eine jedenfalls annäherungsweise quantitative Ermittlung der Gesamtzahl der in dem betreffenden Gebiet lebenden Zivilpersonen einerseits und der Akte willkürlicher Gewalt andererseits, die von den Konfliktparteien gegen Leib und Leben von Zivilpersonen in diesem Gebiet verübt werden, sowie eine wertende Gesamtbetrachtung mit Blick auf die Zahl der Opfer und die Schwere der Schädigungen (Todesfälle und Verletzungen) bei der Zivilbevölkerung erforderlich ist (BVerwG vom 27.4.2010 a.a.O.; vom 14.7.2010 NVwZ 2011, 55).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2012 - 13a ZB 12.30177
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist - auch wenn das Verwaltungsgericht den Vorgaben nicht nachgekommen ist - grundsätzlich geklärt (BVerwG vom 24.6.2008 BVerwGE 131, 198 = NVwZ 2008, 1241; vom 14.7.2009 BVerwGE 134, 188 = NVwZ 2010, 196; vom 27.4.2010 BVerwGE 136, 360 = NVwZ 2011, 56; vom 17.11.2011 NVwZ 2012, 454), dass zur Ermittlung der Gefahrendichte im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG eine jedenfalls annäherungsweise quantitative Ermittlung der Gesamtzahl der in dem betreffenden Gebiet lebenden Zivilpersonen einerseits und der Akte willkürlicher Gewalt andererseits, die von den Konfliktparteien gegen Leib und Leben von Zivilpersonen in diesem Gebiet verübt werden, sowie eine wertende Gesamtbetrachtung mit Blick auf die Zahl der Opfer und die Schwere der Schädigungen (Todesfälle und Verletzungen) bei der Zivilbevölkerung erforderlich ist (BVerwG vom 27.4.2010 a.a.O.; vom 14.7.2010 NVwZ 2011, 55).
  • BVerwG, 20.02.2002 - 9 B 63.01

    Genehmigung von Flugplätzen; Änderung der Genehmigung; Änderung des

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2012 - 13a ZB 12.30177
    Eine Abweichung liegt vor, wenn sich das Verwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der herangezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat (BVerwG vom 20.2.2002 NVwZ 2002, 1235).
  • VG Gelsenkirchen, 21.02.2013 - 5a K 3753/11

    Afghanistan; Nangarhar; Kabul; Asyl; Flüchtlingsschutz; Selbsteintritt;

    vgl. für Nangarhar: BayVGH, Urteil vom 20. Januar 2012 - 13a B 11.30394 - und Beschluss vom 10. August 2012 - 13a ZB 12.30177 - sowie VG München, Urteil vom 22. Mai 2012 - M 22 K 10.30050 - ferner VG Trier, Urteil vom 4. Juni 2012 - 5 K 1244/11.TR -, S. 4 f. des Urteilsabdrucks ("Allerdings ist dort kein so hoher Grad willkürlicher Gewalt zu verzeichnen, dass jeder Rückkehrer alleine durch seine Anwesenheit Gefahr läuft, einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt zu sein").
  • VG Augsburg, 11.03.2013 - Au 6 K 12.30363

    Rückkehrgefahr bei gesundheitlicher Beeinträchtigung

    Für letzteres ergeben sich nach Auffassung des Gerichts aufgrund der Auskunftslage auch für die Provinz Nangarhar keine hinreichenden Anhaltspunkte (BayVGH, U.v. 20.01.2012 - 13a B 11.30394 - juris Rn.19; BayVGH, B.v. 10.08.2012 - 13a ZB 12.30177 - juris Rn.5).
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